Der Industriemeister ist eine qualifizierte, technische Führungskraft. Sein Handlungsschwerpunkt liegt in der Führung von Arbeitsgruppen oder Abteilungen in Industriebetrieben.

Zulassungsvoraussetzung zur Industriemeisterprüfung ist eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem jeweiligen Fachbereich zugeordnet werden kann und in der Regel eine ein- oder mehrjährige Berufspraxis.

Die Prüfung zum Industriemeister gliedert sich in zwei Prüfungsteile:

Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildereignungsprüfung kann ebenfalls Bestandteil der Aufstiegsfortbildung zum Industriemeister sein. Zum 1. August 2009 tritt eine neue Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) in Kraft, wobei die durch die Prüfung geforderten berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen auf Grundlage dieser Eignungsverordnung erworben werden. Im Bereich der Industrie- und Handelskammern gibt es neben den klassischen Industriemeistern wie "Industriemeister/in Elektrotechnik" und "Industriemeister/in Metall" auch die Fachmeister, die ebenfalls eine Meisterprüfung vor einer IHK ablegen müssen.

Fachmeister IHK sind z. B. Küchenmeister, Floristmeister, Lagerwirtschaftsmeister, Meister für Schutz und Sicherheit, Hotelmeister und Kraftverkehrsmeister.

Industrie- und Fachmeister erhalten nach bestandener Meisterprüfung einen Meisterbrief von der prüfenden IHK. Absolventen von Meisterprüfungen, also auch Industriemeister (IHK), besitzen auf der Bundesebene eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB).